Behandlungsangebot

Anschlussrehabilitationen/Anschlussheilbehandlungen (AR/AHB)
Anschlussgesundheitsmaßnahmen (AGM)
Anschlussrehabilitation/Anschlussheilbehandlung (AR/AHB) und die Anschlussgesundheitsmaßnahme (AGM) sind stationäre oder ganztägig ambulante Rehabilitationsmaßnahmen. Sie schließen sich unmittelbar oder im engen zeitlichen Zusammenhang an eine operative Behandlung am Bewegungsapparat bzw. einer konservativen Behandlung im Krankenhaus an.

Während Ihres Krankenhausaufenthaltes wird der Antrag für diese Maßnahme vom Krankenhaus gestellt. Der klinische Sozialdienst und Ihr behandelnder Klinikarzt unterstützen Sie hierbei.

Medizinische Rehabilitationsmaßnahmen (Heilverfahren)
Bei der medizinischen Rehabilitation handelt es sich um eine stationäre oder ganztägig ambulante Maßnahme, die von den Rentenversicherungsträgern und den gesetzlichen Krankenkassen ohne vorhergehenden Aufenthalt in einer Akutklinik angeboten wird. Eine Bewilligung des Kostenträgers ist für die Aufnahme erforderlich.

Bei der ganztägig ambulanten Maßnahme erhalten die Patienten das gleiche Leistungsspektrum wie die Patienten in der stationären Rehabilitationsmaßnahme.

Die Maßnahme dient der Behandlung und der Reduktion bzw. Beseitigung von Funktions- und Fähigkeits-störungen und hat auch das Ziel, gesundheitsbewusstes Verhalten zu erlernen, um Risiken, die die Gesundheit gefährden, möglichst auszuschließen.

Berufsgenossenschaftliche stationäre Weiterbehandlung (BGSW)
Die BGSW hat das Ziel, unmittelbar im Anschluss an die Akutversorgung Versicherten mit Verletzungen des Stütz- und Bewegungsapparates, die sie sich bei Arbeits- oder Wegeunfällen zugezogen haben, eine intensive physiotherapeutische Behandlung mit Beteiligung weiterer Therapieformen, wie z. B. der Ergotherapie, stationär zu gewährleisten.

Intensivierte Rehabilitationsnachsorge (IRENA/T-RENA)
Die IRENA und T-RENA sind Nachsorgeprogramme der Deutschen Rentenversicherung im Anschluss an eine stationäre oder ganztägig ambulante Leistung zur medizinischen Rehabilitation der Versicherten. Diese Programme können genutzt werden, wenn der Kostenträger Ihres Aufenthaltes in der Klinik die Deutsche Rentenversicherung ist. Die indikationsspezifischen Therapien werden als Gruppenleistungen in wohnortnahen Rehabilitationseinrichtungen angeboten, die von der Deutschen Rentenversicherung zugelassen sind.

T-RENA (Trainingstherapeutische Reha-Nachsorge) ist ein unimodales Nachsorge-Programm der Deutschen Rentenversicherung für Versicherte mit Beeinträchtigungen am Haltungs- und Bewegungsapparat. In dem Nachsorge-Programm werden gerätegestützte Übungen durchgeführt. Ziel ist es, Beweglichkeit, Koordination, Kraft und Ausdauer zu trainieren, Schmerzen zu lindern sowie die Leistungs- und Belastungsfähigkeit der Versicherten zu steigern. T-RENA wird bei Bedarf von der Reha-Einrichtung empfohlen und findet in offenen Gruppen von bis zu 12 Personen statt. T-RENA umfasst in der Regel 26 Termine und umfasst auch ein Einweisungstraining (50 Minuten) als Einzeltermin. Die Dauer der Trainingseinheiten beträgt jeweils 60 Minuten. Die Durchführung erfolgt in der Regel zwei Mal pro Woche. Die Nachsorge muss spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Rehabilitation beginnen und innerhalb von 6 Monaten abgeschlossen sein.

IRENA (Intensivierte Rehabilitationsnachsorge) ist eine multimodale und interdisziplinäre Nachsorgeleistung, die durch eine Kombination der bereits in der Rehabilitation angewandten Kernelemente Training, Schulung und Beratung/Begleitung definiert ist. Die Versicherten sollen IRENA spätestens innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung der medizinischen Leistung zur Rehabilitation aufnehmen und spätestens innerhalb von 12 Monaten nach Ende der vorangegangenen Leistung zur medizinischen Rehabilitation abschließen. IRENA wird in der Regel als wöchentliche Gruppenleistung bei einer maximalen Gruppengröße von 10 Teilnehmern erbracht. Der Umfang beträgt 24 Behandlungseinheiten.
Das Programm der Rehabilitations-Nachsorge der Deutschen Rentenversicherung hat sich dabei bewährt, den Weg zurück ins Berufsleben unterstützend zu begleiten.

Medizinisch-beruflich orientierte Rehabilitation (MBOR)
Die „Medizinisch-beruflich orientierte Rehabilitation“ wird für Rehabilitanden der Deutschen Rentenversicherung Bund durchgeführt. Der Leitgedanke der MBOR ist die Ausrichtung der medizinischen Rehabilitation an den Anforderungen der Arbeitswelt. In Ergänzung zur „klassischen“ medizinischen Rehabilitation handelt es sich hierbei um eine spezifische, auf die Bedürfnisse der im Erwerbsleben stehenden RehabilitandInnen zugeschnittene Leistung. Die berufliche Anforderungssituation wird in besonderem Maß in den Fokus der Behandlung gestellt.

Elemente der MBOR sind ein spezielles Arbeitsplatztraining oder Gruppenprogramme zum beruflichen Verhalten und Erleben (z. B. Stressbewältigung oder Konfliktlösung am Arbeitsplatz). Den RehabilitandInnen sollen im Rahmen der MBOR Strategien aufgezeigt werden, die ihnen helfen, die Anforderungen ihres Arbeitsplatzes zu bewältigen.

Integrierte Versorgung
Mit einigen Krankenkassen und Krankenhäusern wurden gem. § 140 a ff. SGB V Kooperationsverträge im Rahmen der integrierten Versorgung geschlossen. Diese Versorgungsform ermöglicht eine bessere Vernetzung aller medizinischen Behandlungsschritte miteinander.

Anschlussrehabilitationen/Anschlussheilbehandlungen (AR/AHB)
Anschlussrehabilitation/Anschlussheilbehandlung (AR/AHB) ist eine stationäre oder ganztägig ambulante Rehabilitationsmaßnahme. Sie schließt sich unmittelbar oder im engen zeitlichen Zusammenhang an eine operative Behandlung am Bewegungsapparat bzw. einer konservativen Behandlung im Akutkrankenhaus an.

Während Ihres Krankenhausaufenthaltes wird der Antrag für diese Maßnahme vom Akutkrankenhaus gestellt. Der klinische Sozialdienst und Ihr behandelnder Klinikarzt unterstützen Sie hierbei.

Medizinische Rehabilitationsmaßnahmen (Heilverfahren)
Bei der medizinischen Rehabilitation handelt es sich um eine stationäre Maßnahme, die von den gesetzlichen Krankenkassen ohne vorhergehenden Aufenthalt in einer Akutklinik angeboten wird. Für die Aufnahme ist eine schriftliche Bewilligung des Kostenträgers erforderlich.

Bei der ganztägig ambulanten Maßnahme erhalten die Patienten das gleiche Leistungsspektrum wie die Patienten in der stationären Rehabilitationsmaßnahme.

Die Maßnahme dient der Behandlung und der Reduktion bzw. Beseitigung von Funktions- und Fähigkeitsstörungen und hat auch das Ziel, gesundheitsbewusstes Verhalten zu erlernen, um Risiken, die die Gesundheit gefährden, möglichst auszuschließen.

Integrierte Versorgung
Mit einigen Krankenkassen und Krankenhäusern wurden gem. § 140 a ff. SGB V Kooperationsverträge im Rahmen der integrierten Versorgung geschlossen. Diese Versorgungsform ermöglicht eine bessere Vernetzung aller medizinischen Behandlungsschritte miteinander.

Ambulante Vorsorgemaßnahme (früher offene Badekur)
Unsere Klinik ist zur Durchführung dieser Maßnahme nach § 23 SGB V berechtigt und anerkannt.
Bei diesem Behandlungsangebot bezahlen Sie einen Grundbetrag je nach Verordnung und einen Eigenanteil für die verordneten Therapien.
Die ärztliche Versorgung erfolgt durch den einen am Bade- und Kurort ansässigen Arzt mit der Zusatzbezeichnung „Balneologie und medizinische Klimatologie“ (Kurarzt/Badearzt).

Stationäre Rehabilitation (Sanatoriumskur)
Patienten der Privaten Krankenversicherung und Patienten mit Beihilfeanspruch können in unserer Klinik eine stationäre Rehabilitation (Sanatoriumskur) durchführen.

Selbstzahler
Es ist erforderlich eine Leistungszusage des Kostenträgers (private Krankenversicherung, Beihilfe) vor Beginn der Maßnahme einzuholen.

In welcher Höhe und in welchem Umfang eine Kostenübernahme durch Ihre private Krankenversicherung bzw. Beihilfestelle übernommen werden, ist von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag bzw. der Beihilfeverordnung abhängig. Bitte klären Sie daher vor Antritt der Maßnahme die Leistungen Ihrer Versicherung.
In jedem Fall muss Ihnen eine schriftliche Zustimmung der Kostenträger vor Beginn der Maßnahme vorliegen.

Stationäres Gesundheitsmanagement
Wir bieten Ihnen eine sportmedizinische Untersuchung und Beratung an, die auf Ihre Sportart und auf Ihren Leistungsanspruch abgestimmt wird. Dieses umfasst neben orthopädischen Gesichtspunkten auch eine internistische Untersuchung mit dem Schwerpunkt Herz-Kreislaufsystem.

Unser gemeinsames Ziel ist eine optimale Nutzung Ihrer Ressourcen zu ermöglichen, damit  Sie in jedem Lebensabschnitt weiter Spaß an körperlicher Aktivität haben.

Begleitperson
Selbstverständlich sind Sie uns auch als Begleitperson eines Patienten ein willkommener Gast. Wir haben die Möglichkeit, Ihnen ein Einzelzimmer anzubieten.  Wir bitten Sie um eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit unserer Patientenverwaltung, da diese Zimmer erfahrungsgemäß sehr häufig in Anspruch genommen werden.

Ärztliche und pflegerische Leistungen sind nicht eingeschlossen. Therapien können bei Vorlage einer ärztlichen Verordnung (Rezept) in Anspruch genommen werden.