Beurlaubung
Die Kostenträger fordern als Ihren Aufenthaltsort über die gesamte Dauer der Rehabilitation Bad Neuenahr-Ahrweiler. Dieses gilt ebenso für die Wochenenden bzw. Feiertage. Die Vorgaben der Kostenträger gestatten nur in besonderen Ausnahmefällen Beurlaubungen. Sprechen Sie darüber mit dem Chefarzt oder dessen Vertretung. Ein unerlaubtes Entfernen kann für Sie zu erheblichen Schwierigkeiten mit dem Kostenträger führen.