Hausordnung
Die Hausordnung basiert auf den Vorgaben der Kostenträger. Im Interesse eines erfolgreichen Aufenthaltes bitten wir unsere Hausordnung zu beachten.
1. Die Kliniken wurden mit erheblichem Aufwand ausgestattet. Wir bitten daher, unsere Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln. Für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden können Sie haftbar gemacht werden.
2. Brandschutz/Richtiges Verhalten im Falle eines Brandes:
Folgen Sie bitte den Hinweisschildern zum nächstgelegenen Notausgang und verlassen Sie ruhig, aber zügig das Gebäude. Einen ausführlichen Plan der Fluchtwege, die grün markiert sind, finden Sie auf den Fluren und im Erdgeschoss des Klinikbereiches. Der jeweilige Standort ist gekennzeichnet. Die Aufzüge dürfen im Brandfall nicht genutzt werden.
3. Unfälle sind zur Prüfung des Versicherungsschutzes sofort der medizinischen Leitung und der Pflegedienstleitung zu melden.
4. Außerhalb unseres Klinikgeländes besteht kein Versicherungsschutz durch unsere Haftpflichtversicherung. Grundsätzlich geschieht das Verlassen des Klinikgeländes auf eigene Verantwortung und eigene Gefahr.
5. Jeder Patient hat das Recht auf Ruhe. Bitte beachten Sie diese Selbstverständlichkeit! Insbesondere nach 22:00 Uhr, bitten wir um Ruhe in der Eingangshalle und auf den Fluren.
6. Das Haus wird grundsätzlich um 22:30 Uhr geschlossen. Dann sollte auch die Nachtruhe beginnen. Die Eingangstür der Klinik ist Montag bis Donnerstag zwischen 06.00 – 07.30 Uhr sowie 17:00 – 22:30 Uhr, freitags zwischen 06.00– 07.30 Uhr sowie 16:00 – 22:30 Uhr, samstags und feiertags zwischen 06:00– 08:00 Uhr sowie 12:00 – 22:30 Uhr und sonntags zwischen 06:00 – 22:30 Uhr ausschließlich über Ihren Schlüsselchip (Transponder) zu öffnen. Bei dringenden Fragen und Notfällen außerhalb der Öffnungszeiten melden Sie sich bitte über die Klingel der Sprechanlage außen vor dem Eingang der Klinik.
Änderungen werden frühzeitig mitgeteilt / angezeigt.
7. Die Kostenträger fordern, als Ihren Aufenthaltsort über die gesamte Dauer der Rehabilitation, Bad Neuenahr-Ahrweiler. Dieses gilt ebenso für die Wochenenden bzw. Feiertage. Die Vorgaben der Kostenträger gestatten nur in besonderen Ausnahmefällen Beurlaubungen. Sprechen Sie darüber mit dem Chefarzt oder dessen Vertretung. Ein unerlaubtes Entfernen kann für Sie zu erheblichen Schwierigkeiten mit dem Kostenträger führen.
8. Rauchen ist im gesamten Klinikbereich, einschließlich der Patientenzimmer und Eingangsbereiche, strengstens untersagt. Bitte nutzen Sie hierfür ausschließlich den ausgewiesenen Raucherpavillon.
9. Wir weisen besonders darauf hin, dass in unserer Klinik ein absolutes Alkoholverbot besteht.
10.Bügeleisen, Kaffeemaschine, Wasserkocher, Tauchsieder, kleine mobile elektrische Kühlboxen/Kühlschränke und ähnliche elektrische Geräte dürfen Sie auf den Zimmern aus Brandschutzgründen nicht benutzen. Bei mangelnder Mitwirkung und Nichteinhaltung der Hausordnung sind wir vom Kostenträger gehalten, eine Verwarnung auszusprechen und in besonderen Fällen die sofortige Beendigung der Rehabilitationsmaßnahme zu veranlassen.
Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis, wünschen Ihnen einen
angenehmen Aufenthalt und erfolgreichen Verlauf Ihrer Heilbehandlung.